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Für mich ist entscheidend, dass eine mögliche Anpassung des Renteneintrittsalters nicht isoliert betrachtet wird. Wer jahrzehntelang körperlich schwere Arbeit geleistet hat, muss auch künftig von Härtefallregelungen profitieren.
Wenn unsere Gesellschaft immer älter wird, müssen wir uns überlegen, wie wir dies auf das Arbeitsleben, aber auch auf die Rente übertragen.
Zunächst möchte ich klarstellen: Nach meinem Verständnis geht es nicht darum, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen.
Unser Ziel ist es, das IFG einfacher, verständlicher und bürgerfreundlicher zu machen.
Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck. Dort, wo berechtigte staatliche Interessen betroffen sind, sind Ausnahmen erforderlich.