Menschen mit Behinderungen – ob in Werkstätten oder in Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente – dürfen nicht dauerhaft in Armut leben.
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Die Absicherung von Bürgergeldempfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wäre es richtig, diese Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht dauerhaft über die Beiträge der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber.
Es ist unverständlich, dass ausgerechnet Psychotherapeut*innen zukünftig weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollen.
Die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % ab April diesen Jahres halte auch ich als auch meine Fraktion Die Linke angesichts der aktuellen Versorgungslage für eine fatale Entscheidung.
Wir sehen die Honorarkürzung kritisch und wollen die Versorgungsqualität sichern. Wir setzen uns ein für mehr Therapieplätze und bessere Erreichbarkeit.