Antwort 09.10.2025 von Anna Aeikens CDU
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
für uns als grüne Bundestagsfraktion ist der Schutz der Bürgerrechte im Digitalen zentral. Entsprechend groß sind unsere Bedenken gegenüber der sogenannten „Chatkontrolle“, die im Rahmen der CSA-Verordnung verhandelt wird.
Wir sind stolz, dass wir gemeinsam mit anderen Kritikern einen massiven Druck gegen das "Überwachungsgesetz" aufbauen konnten.
Der Wahlprüfungsausschuss hat Anfang Dezember 2025 eine Beschlussempfehlung gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 getroffen.