Gerade für junge Menschen, die Verantwortung übernehmen und ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren möchten, wirken solche Regelungen oft wenig gerecht bzw. fühlen sich auch einfach ungerecht an, weil man in der Situation schon versucht hat, alles bestmöglich alleine zu stemmen und dafür „bestraft“ wird.
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Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist
Die von Ihnen angesprochenen Regelungen zur ambulanten Psychotherapie werden derzeit intensiv diskutiert. Die Kritik von Fachverbänden, Patientinnen und Patienten sowie Ländern nehmen wir sehr ernst.
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Die vielfach diskutierte Honoraranpassung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.