Antwort 19.10.2025 von Sebastian Everding Tierschutzpartei
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.
Die Europäische Union (EU) kann nicht einzelne Artikel aus den Verfassungen der Nationalstaaten abschaffen.
Selbstverständlich halte ich es für äußerst wichtig, dass Lebensmittel ordentlich gekennzeichnet sind. Meiner Meinung nach sind die aktuellen Regelungen hier aber ausreichend und es bedarf keiner zusätzlichen Verbote.
Ich stimme Ihnen zu und bedauere es, dass wir uns im Europäischen Parlament mit solchen Anträgen befassen müssen.