Antwort 13.08.2026 von Stefan Köhler CSU
Für weitere Fragen können Sie sich stets an das Sekretariat des Petitionsausschusses wenden.
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Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Einschränken des privaten Böllerns

Daher wäre eine sachliche und unvoreingenommene Bewertung der Maßnahmen während der Corona-Pandemie aus meiner Sicht begrüßenswert