Antwort 13.08.2024 von Tanja Meyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.
Wie sie aus unseren bisherigen Gesprächen wissen, sind wir um eine Lösung dieser Problematik bemüht. Das wir dies Urteil nicht glücklich finden, ist Ihnen ebenfalls bekannt. Dennoch müssen wir es akzeptieren.
Wir nehmen die möglichen und bereits tatsächlichen Auswirkungen des Urteils sehr ernst und sehen mit allen Akteur*innen dazu im Austausch.
Wie Sie auch bereits aus dem Gespräch mit meinem Kollegen wissen, finden wir das Urteil mehr als unglücklich, müssen aber die richterliche Entscheidung akzeptieren.