Um was für eine Art der Reform es sich im Endeffekt handeln wird, darüber sind wir noch mit den entsprechenden Ministerien und Stakeholdern wie Universitäten und Verbänden im engen Austausch und in der Beratung.
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Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehne ich daher kategorisch und aus Überzeugung ab. Ich bin froh über die aktuellen Statements der SPD auf Bundes- und Landesebene, die dies ebenso sehen!
Aktuell sind nur noch 39% der Menschen in Deutschland mit der Demokratie zufrieden.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Ein Verbotsantrag sollte daher aus meiner Sicht nur dann gestellt werden, wenn es eine sehr klare und überzeugende Beweislage gibt und entsprechende Hinweise unserer Sicherheitsbehörden vorliegen.
Nach Rückmeldung unseres Bundestagsabgeordneten wird die SPD-Bundestagsfraktion das weitere Verfahren eng begleiten und je nach Bewertung des Verfassungsschutzes entscheiden, inwieweit weitere Schritte in Richtung Parteiverbotsverfahren zu gehen sind.