Ein Parteiverbotsverfahren ist ein schwerwiegender Schritt, der sorgfältig geprüft werden muss und hohe verfassungsrechtliche Anforderungen erfüllen muss. Antragsberechtigt sind ausschließlich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, nicht einzelne Landtagsabgeordnete.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 03.11.2026 von Jörg Geerlings CDU
Antwort ausstehend von Herbert Reul CDU
Antwort 06.11.2023 von Tim Achtermeyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unsere Demokratie muss und kann sich gegen den Rechtsextremismus der AfD wehren. An das Parteienverbot sind allerdings zurecht hohe Hürden geknüpft.
Antwort 31.12.2023 von Gregor Kaiser BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Koalitionsvertrag erhält darüberhinaus die Verpflichtung, weitere Staatswaldflächen aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, und dies auch unabhängig davon, wie sich die NP Ausweisung entwickelt
Antwort 08.01.2024 von Dorothea Deppermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, die als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert wurden. Zurecht sind hieran hohe Hürden gesetzt
Antwort 11.10.2023 von Dietmar Panske CDU
Fakt ist, dass alle demokratischen Parteien gefordert sind unsere Verfassung gegenüber rechts- und linksextremen Kräften, also auch gegenüber der AfD, zu schützen.