Antwort 10.09.2026 von Anke Fuchs-Dreisbach CDU
Die Bundesregierung sollte es hinbekommen, dass eine stärkere Lenkungswirkung gegenüber den Lebensmittelproduzenten greift.
Die Bundesregierung sollte es hinbekommen, dass eine stärkere Lenkungswirkung gegenüber den Lebensmittelproduzenten greift.
Der rechtliche Grundkonflikt (fehlende Abhilfe-/Anordnungsbefugnisse, laufendes EU-Verfahren, EuGH-Rechtsprechung zu wirksamen Rechtsbehelfen) ist real und gut dokumentiert, nur betrifft er in der Praxis vor allem die Bundesebene und mehrere andere Bundesländer, nicht spezifisch eine Aussage der LDI NRW im NRW-Rechtsausschuss.