
Antwort ausstehend von Thomas Okos CDU

Gleichzeitig darf sich eine Reform nicht auf das rechtlich Gebotene beschränken.
Denn in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen in Deutschland sind beide Ehepartner erwerbstätig.
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Während früher ein Abstand von 15 % zur Grundsicherung für eine vierköpfige Familie maßgeblich war, wird nun als neue Untergrenze eine Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Gebot der Mindestbesoldung)
Die Landesregierung hat gestern mit den Gewerkschaften verabredet, den Tarifvertrag der Länder 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen