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Wie stehen Sie und die Grünen zur erforderlichen Besoldungsreform in NRW aufgrund der Rechtsprechung und im Zusammenhang mit der Reform des Bundes ?

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Frage von Robert S. •

Wie stehen Sie und die Grünen zur erforderlichen Besoldungsreform in NRW aufgrund der Rechtsprechung und im Zusammenhang mit der Reform des Bundes ?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte. Zunächst möchte ich präzisieren, dass sich weder aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur Beamtenbesoldung des Landes Berlin noch aus dem Vorhaben der Bundesregierung, die Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, anzupassen (s. Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern), eine unmittelbare „Erforderlichkeit“ für eine Besoldungsreform in Nordrhein-Westfalen ergibt. 

Mittelbar betreffen die Maßgaben zur amtsangemessenen Alimentation aber selbstverständlich auch das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherrn. In seinem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung fortentwickelt. Unter anderem hat es bestimmt, dass das Einkommen die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen muss, um das Gebot der Mindestbesoldung zu erfüllen. Als schwarz-grüne Koalition prüfen wir einen möglichen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen sorgfältig.

Hinsichtlich der Berücksichtigung eines Partnereinkommens bei der Beamtensoldung bin ich weiterhin davon überzeugt, dass sich die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse derart entwickelt haben, dass die Alleinverdienerehe nicht mehr als „Standard“ gelten kann. Denn in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen in Deutschland sind beide Ehepartner erwerbstätig. 

Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ wurde dementsprechend das traditionelle Familienbild der Alleinverdienerfamilie als Bezugsgröße aufgrund der geänderten tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse zugunsten des Familienbildes einer Mehrverdienerfamilie aufgegeben. Tendenziell sehe ich Nordrhein-Westfalen in dem von ihm beschrittenen Weg in dieser Sache bestärkt. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem genannten Beschluss keine Aussage zur Verfassungsmäßigkeit der Abkehr vom Alleinverdienerprinzip in der Besoldungspraxis getroffen. Elf von fünfzehn der anderen Bundesländer berücksichtigen inzwischen ein Partnereinkommens bei der Beamtenbesoldung.  Dem genannten Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums ist zu entnehmen, dass der Bund diesen Weg auch beschreiten möchte und dazu zum einen zur Berechnung der Mindestbesoldung für eine bis zu vierköpfige Familie ein Partnereinkommen unterstellt, zum anderen einen ergänzenden Familienzuschlag für bestimmte atypische Ausnahmefälle einführen möchte.  

Mit freundlichen Grüßen

Simon Rock 

 

 

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