Warum gehen Sie in Ihrer Beantwortung meiner Frage nicht auf alle Hinweise von Hern Prof. Huber zum fiktiven Partnereinkommen ein?
1. Zu einem sprach Prof. Dr. Huber davon, dass das Partnereinkommen „aus der Hüfte geschossen“ erscheint, ohne das es empirische Erkenntnisse hierzu gibt. Diesen wären aber aus seiner Sicht notwendig gewesen.
2. er sagte aus, dass nur weil er mehrere Länder machen, dies nicht automatisch dazu führt, dass es richtig ist
3. sich das Partnereinkommen aus seiner Sicht auf entsprechende Ehegatten oder Familienzuschlägen bezieht, die bei weiteren Einkünften gekürzt oder gestrichen werden könnten. Dies jedoch nicht bezogen auf die Grundbesoldung.
Ihre bisherigen Ausführungen geben lediglich Auffassungen wieder, die durch nichts belegt werden.
Daher noch eine Frage:
Welchen Sinn machen Expertenanhörungen, wenn man diese nur berücksichtigt, wenn sie der Regierung auch passen.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
In der Sache teile ich die aus Ihrer Frage hervorgehende Unterstellung nicht, wonach Anhörungsergebnisse nur berücksichtigt werden, wenn sie den regierungstragenden Fraktionen inhaltlich gefallen.
Wir nehmen Anhörungen und deren Ergebnisse sehr ernst, kommen jedoch in diesem Fall aus den bereits geschilderten Erwägungsgründen zu einem anderen inhaltlichen Ergebnis.
Dabei will ich zur Vollständigkeit anmerken, dass in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen beide Ehepartner erwerbstätig sind und man deshalb sehr gute empirische Belege dafür anführen kann, dass dieses Familienmodell in Deutschland als Standardfall anzusehen ist, wie Sie auch dem folgenden Link entnehmen können:
https://www.wsi.de/de/erwerbsarbeit-14617-erwerbskonstellationen-in-paarhaushalten-2017-14837.htm
Mit freundlichen Grüßen
Simon Rock
