Die erste Möglichkeit, als Asylsuchender den Aufenthalt in Deutschland zu belegen, bietet der sogenannte Ankunftsnachweis (§63a Asylgesetz). Dieser ist zu behandeln wie eine Aufenthaltsgestattung und wurde eingeführt, um unmittelbar nach Ankunft in Deutschland den eigenen Status nachweisen zu können und falls nötig durch Sozialleistungen versorgt zu sein
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Antwort 19.09.2025 von Hakan Demir SPD

Antwort 30.07.2025 von Marilena Geugjes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind in der Tat nur für kurze Aufenthalte bestimmt. Diese kurzen Aufenthalte betragen jedoch derzeit durchschnittlich zwei Monate, Tendenz steigend.
Antwort 17.06.2025 von Carsten Linnemann CDU
Direkte Kommunikation bevorzugt.
Antwort 23.06.2025 von Daniela Ludwig CSU
Es gibt keinen Automatismus für die Entscheidung von Asylverfahren von queeren russischen Staatsangehörigen, gleichwohl können vorgebrachte „queerfeindliche Repressionen" im Einzelfall zu einer Schutzzuerkennung führen
Antwort 04.09.2025 von Alexander Dobrindt CSU
Zur Frage der Aufnahmeprogramme, Aufnahmezusagen und laufenden Einzelfallprüfungen habe ich hier ausführlich Stellung genommen: https://www.youtube.com/watch?v=nFI8sXnMfts
Antwort 19.09.2025 von Sebastian Fiedler SPD
Das Sterben auf dem Mittelmeer muss beendet werden und wir müssen Ordnung in die Migrationspolitik hineinbekommen.