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Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen

Aus rechtsstaatlicher Sicht spricht viel dafür, den privaten Umgang mit Feuerwerk, insbesondere unter Alkoholeinfluss, ähnlich streng zu regulieren oder ganz zu untersagen, um die körperliche Unversehrtheit Dritter wirksam zu schützen
Ob es künftig zu einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zum Thema Mischkonsum kommen wird, kann ich heute nicht sagen. Sollte die Bundesregierung jedoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wird sich der Deutsche Bundestag wie in jedem anderen Gesetzgebungsverfahren damit befassen.
Der Bundesrat hat eine Entschließung zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gefasst. Diese Empfehlung richtet sich ausschließlich auf den Straßenverkehr und fordert die Bundesregierung auf, die Auswirkungen des Mischkonsums wissenschaftlich zu untersuchen und in eine Novellierung des StVG münden zu lassen.