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Wird der Bundestag den restriktiven Mischkonsum-Vorstoß des Bundesrats aufgreifen?

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Carmen Wegge
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Frage von Louis S. •

Wird der Bundestag den restriktiven Mischkonsum-Vorstoß des Bundesrats aufgreifen?

Lieber Frau Wegge,

Leider kommt weiterhin keine Ruhe in das Thema. Heute hat der Bundesrat einen Entschluss angenommen, der den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr auch unterhalb der Grenzwerte verbieten soll, und dies sogar für Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs beide Substanzen konsumieren. Die Aufnahme des Mischkonsums in Anlage 4 der FeV würde faktisch zu Zuständen wie vor der 3,5ng Grenze führen, als viele Menschen ihre Fahrerlaubnis trotz fehlender Fahrt unter Rauscheinfluss verloren. Eine Generalverdächtigung von Konsumenten, die etwa ein Bier zu einem Joint trinken, darf es nicht geben. Zumal der EKOCAN-Zwischenbericht keine erhöhte Verkehrsgefahr festgestellt hat. Dennoch wurde, eingebracht von einem BSW-Verkehrsminister, ein restriktiver Entschluss gefasst. Werden Sie das Thema im Bundestag aufgreifen? Und ist Mischkonsum nicht bereits nach KCanG untersagt?

MfG

Louis S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Der Bundesrat hat eine Entschließung zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gefasst. Diese Empfehlung richtet sich ausschließlich auf den Straßenverkehr und fordert die Bundesregierung auf, die Auswirkungen des Mischkonsums wissenschaftlich zu untersuchen und in eine Novellierung des StVG münden zu lassen.

Eine generelle Einstufung des Mischkonsums als Ordnungswidrigkeit, auch außerhalb des Straßenverkehrs, ist damit nicht verbunden. Ziel der Diskussion ist es vielmehr, klare Grenzen für die Teilnahme am Straßenverkehr zu schaffen, um Missverständnisse nach der Teillegalisierung von Cannabis zu vermeiden.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wäre daher wie bisher nur dann anzuordnen, wenn konkrete Hinweise auf eine mangelnde Fahreignung vorliegen. Von einer Rückkehr zum Altzustand kann also keine Rede sein.

Als SPD setzen wir uns weiterhin für eine sachgerechte, verhältnismäßige und wissenschaftsbasierte Drogenpolitik ein, die Gesundheitsschutz, Aufklärung und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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