Bitte wenden Sie sich in der Sache an Ihre örtlichen Abgeordneten.
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der zweite Arbeitgeber - sofern dieser Sie zur Lohnsteuer angemeldet hat - wäre für die Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale zuständig gewesen. Denn auch ein Minijobverhältnis hätte zu der Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) berechtigt, weil diese Regelung unabhängig davon gilt, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.

Auch Mini-Jobber haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) dienen insbesondere der Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums.
JA, sie bekommen als Angestellte in einem Unternehmen - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt unabhängig davon, wieviel Sie verdienen.

Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale