Antwort 03.07.2026 von Martin Plum CDU
Wer bewusst eine entgeltliche Leistung in Anspruch nimmt, ohne sie zu bezahlen, schädigt vorsätzlich fremdes Vermögen. Das wird zu Recht mit Strafe bedroht.
Wer bewusst eine entgeltliche Leistung in Anspruch nimmt, ohne sie zu bezahlen, schädigt vorsätzlich fremdes Vermögen. Das wird zu Recht mit Strafe bedroht.
Die Schülerbeförderung ist komplex. Zuständig ist die Kommune bzw. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Ich werde es unterstützen, dass Verwaltungen immer auch analog Vorgänge weiterhin unterstützen
Aufgrund der Blockadehaltung insbesondere seitens des SPD-geführten Innenministeriums während der Koalitionszeit konnte dieser wichtige und richtige Gesetzentwurf nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.