Der Anspruch einer freiheitlichen Gesellschaft muss deshalb sein, dass Verbraucher auf Grundlage der umfänglichen Informationen selbstbestimmte Entscheidungen treffen. Dass selbstbestimmt dabei nicht immer gesundheitsbewusst heißt, kann bei Statistiken zum Übergewicht und daraus resultierenden Krankheiten niemand leugnen.
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Antwort 05.11.2024 von Gero Hocker FDP
Antwort 20.01.2025 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich persönlich kann einer sog. Zuckersteuer einiges abgewinnen, jedoch liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium der Finanzen
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 27.06.2024 von Gregor Gysi Die Linke
. Ich verstehe Ihre Argumentation. Allerdings musste eine rechtliche Unterscheidung zwischen Genussmitteln und anderen Lebensmitteln getroffen werden, damit es nicht dauernd zu Rechtsstreitigkeiten kommt, ob etwas ein Lebensmittel oder ein Genussmittel ist.
Antwort 07.06.2024 von Yvonne Magwas CDU
Zudem bin ich nicht der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Zuckersteuer brauchen, um sich gesünder zu ernähren.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP