Aus Sicht der SPD besteht über diesen konkreten Fall hinaus ein dringender Reformbedarf in der gesetzlichen Pflegeversicherung
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Antwort 09.12.2025 von Tim Klüssendorf SPD
Antwort 05.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Ich bin immer für Lösungen, die wenig Bürokratie zur Folge haben
Antwort 08.12.2025 von Tanja Machalet SPD
vielen Dank für deinen Lösungsvorschlag, jedoch besteht laut der DRV derzeit gar kein Grund für eine Rückerstattung.
Antwort 15.12.2025 von Katrin Staffler CSU
In Abwägung aller zeitlichen, bürokratischen und finanziellen Vor- und Nachteile halte ich das Vorgehen für nachvollziehbar und möchte daher an dieser Stelle so ehrlich sein, Ihnen auch keine Erstattung in Aussicht zu stellen.
Antwort 19.12.2025 von Nina Warken CDU
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Im Erwerbsleben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Pflegeversicherungsbeiträge. Mit dem Renteneintritt entfällt dieser Arbeitgeberanteil.