Klar ist auch, dass einmal ausgeführte Leistungen nicht doppelt bezahlt werden müssen. Wenn der Hauswart beispielsweise die Wasserversorgung betreut, dann dürfen für diese Kostenart keine gesonderten Kosten angesetzt werden, da sie mit der Vergütung für den Hauswart bereits abgegolten sind.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.01.2025 von Sonja Eichwede SPD
Antwort 04.07.2024 von Katharina Willkomm FDP
Die FDP blockiert keine Änderungen der Kostenregeln und niemand in der Koalition hat solche Änderungen zur Sprache gebracht.
Antwort ausstehend von Franziska Giffey SPD
Antwort 06.06.2024 von Mathias Schulz SPD
Als Koalition erwägen wir ein behutsame und klimagerechte Randbebauung des Tempelhofer Feldes.
Antwort 29.01.2026 von Marcel Hopp SPD
Dabei ist für mich klar: Das Ergebnis der Volksabstimmung zum Tempelhofer Feld gilt.
Antwort 24.05.2024 von Matthias Kollatz SPD
Nach einer einjährigen Bürgerbeteiligung wird es Ende 2025 eine Urabstimmung der Berliner:innen geben. Sie kann den bestehenden Status bestätigen oder ändern.