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Allerdings fällt auch eine solche Forderung zunächst unter die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit. In einer pluralistischen Demokratie müssen auch Positionen, die viele für falsch oder problematisch halten, grundsätzlich geäußert werden dürfen.
Ich befürworte die Prüfung.
Als Partei setzen wir uns dafür ein, ein mögliches AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten. Wir erachten die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines solchen Verfahrens für sinnvoll.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein Mitglied der Landesregierung bin und nicht über ein Verbotsverfahren im Bundesrat mitentscheide.
Über das Verbot einer Partei entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverfassungsgericht.