Antwort 13.11.2024 von Hakan Demir SPD
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Außerdem teile ich die Einschätzung des ukrainischen Botschafters in Deutschland, Oleksii Makeiev...
Die Tatsachengrundlage Ihrer These möchte ich bezweifeln
Wir brauchen Reformen der deutschen und europäischen Schuldenregeln, um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen.