Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Roderich Kiesewetter
Antwort 23.08.2021 von Roderich Kiesewetter CDU

Sehr geehrter Herr Henkel,
Art. 87b GG überträgt der Bundeswehrverwaltung die "Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der...

Portrait von Paul Ziemiak
Antwort 20.09.2021 von Paul Ziemiak CDU

Für das BMVg ergibt sich weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich ein Erfordernis nach der Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung.

Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Antwort 20.09.2021 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zugleich gibt es in der Sache begründeten Bedarf, zivile und militärische Expertise im Sinne effektiven Staatshandelns verfassungskonform und transparent soweit erforderlich zusammenzuführen. Und zwar ohne dass es dabei gegen die grundgesetzliche Intention zu unverhältnismäßigen faktischen Machtverschiebungen kommen kann.

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort 23.08.2021 von Rolf Mützenich SPD

Das Trennungsgebot von Streitkräften und der Wehrverwaltung wurde mit der sogenannten Wehrverfassung im März 1956 im Grundgesetz verankert

Copyright: Tobias Koch
Antwort 08.09.2021 von Ralph Brinkhaus CDU

Ich erlaube mir, auf die Antwort von Herrn Kiesewetter hierzu zu verweisen, der ich nichts hinzuzufügen habe.

Portrait von Christian Lindner
Antwort 22.09.2021 von Christian Lindner FDP

Das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Wehrverwaltung ist aber in der Tat ein Punkt, dem politisch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollten.