Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ihr Anliegen betrifft einen wichtigen Punkt: Psychotherapeutinnen wie Sie sind das Rückgrat der ambulanten psychischen Gesundheitsversorgung – besonders in einem Landkreis wie Miesbach, wo die Wege zu spezialisierten Angeboten oft weit sein können.
Sie haben recht: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung gehört nicht zu den wesentlichen Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vor diesem Hintergrund werden wir die Auswirkungen der Entscheidung sehr genau begleiten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Im Rahmen meiner Möglichkeiten setze ich mich in den entsprechenden politischen Gremien dafür ein, auf die Problematik aufmerksam zu machen und Verbesserungen für die ambulante Versorgung zu unterstützen