Antwort 30.11.2021 von Martin Dulig SPD
alle Personen haben Anspruch auf die kostenfreie Testung „Bürgertest“. „Bürgertests“ können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.
alle Personen haben Anspruch auf die kostenfreie Testung „Bürgertest“. „Bürgertests“ können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.
Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
...dass ich die Privatisierung des UKGM für einen Fehler der damaligen CDU-geführten hessischen Landesregierung halte und noch immer für den Rückkauf eintrete.
Wir als SPD würden gerne die Bürger*innenversicherung einführen, in die alle, nicht nur Beamt*innen und Selbständige, sondern auch Abgeordnete, einzahlen.
ich bin ehrenamtlich im Bereich Altenpflege tätig.