Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.
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Je mehr Petitionen und Unterzeichner, desto besser.
Die AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Vor diesem Hintergrund halte ich es für notwendig, dass die rechtlichen Möglichkeiten eines Parteiverbots ernsthaft geprüft werden.
Ich kann der Analyse folgen und unterstütze ein Verbot der AfD durch das Verfassungsgericht
Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet bereits jetzt fortlaufend die AfD. Sollten hier weitere Indizien zu Tage treten, welche ein Verbot der Partei rechtfertigen, würde ich dies selbstverständlich auf allen politischen Ebenen befürworten.
Was wir brauchen, ist eine echte, inhaltliche Auseinandersetzung. Die AfD hat keine Lösungen und sie will ein Deutschland zurück, das es so nie gab.