Wer beispielsweise mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling eine Ausbildung absolviert und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, kann auch eingebürgert werden.
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Wir werden also bei dieser Neuregelung sicherstellen müssen, dass auch bei der Neuregelung Auszubildende die Möglichkeit zur Einbürgerung haben, sie unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht vollständig decken können.
Die hessischen Polizeianwärterinnen und -anwärter studieren an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) und müssen als Zulassungsvoraussetzung zum Studium über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 Hessisches Hochschulgesetz verfügen.
Einen solchen LLB als Zugangsmöglichkeiten für den Rechtspfleger Beruf zu schaffen, erscheint nicht sinnvoll.
Die Studienzulassungsvoraussetzungen und -quoten im Bereich der Humanmedizin werden nicht vom Bundestag festgelegt, sondern durch Staatsverträge zwischen den Ländern geregelt.