Antwort 12.02.2024 von Bärbel Bas SPD
Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Presseartikel mit Blick auf deren Wahrheits- und Spekulationsgehalt kommentiere ich nicht.
Die Bundesregierung und die EU haben verschiedene Maßnahmen gegen Fake News ergriffen, wegen der aktuellen Relevanz müssen wir weitere Maßnahmen evaluieren.
Desinformation und Fake News sind ein omnipräsentes Phänomen, auch einige Mandatsträger scheinen davor nicht gefeit. Doch auch für ihre Posts gilt das NetzDG.