Antwort 12.02.2025 von Johann Saathoff SPD
Das Bundesverfassungsgericht setzt selbst Fristen, bis wann Urteile umgesetzt werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht setzt selbst Fristen, bis wann Urteile umgesetzt werden müssen.
Eine allgemeine Frist für die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG gibt es nicht, das Gericht kann eine solche aber in der Sachentscheidung selbst setzen.
Ich freue mich darüber, dass eine breite Zusammenarbeit unter Demokraten möglich war, um eine klare Mehrheit für diese Grundgesetz-Änderung in Bundestag und Bundesrat zu finden
