Die beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 sehe ich kritisch. Über diese Honorarsätze entscheidet allerdings nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die zuständigen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf Bundesebene.
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Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Das BMG hat das ausdrückliche Recht, diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten zu beanstanden und damit sein Inkrafttreten abzuwenden! Ich stelle daher die klare Forderung, diesen fatalen Beschluss zu beanstanden und zu stoppen.
Allgemein sollte überdacht werden, wie die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden kann. Honorarabsenkungen sind hierbei definitiv ein Schritt in die verkehrte Richtung.
Meiner Fraktion und mir ist wichtig, dass jeder Mensch die Unterstützung bekommt, die er braucht. Deshalb werden wir uns weiterhin mit Nachdruck für faire finanzielle Rahmenbedingungen einsetzen. Denn am Ende darf die psychische Gesundheit niemals eine Frage des Geldbeutels oder des Versicherungsstatus sein.