So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben.
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Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss.
...wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen...
Am Ende einer gelungenen Integration kann natürlich auch der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein.

Dort wird auch die Familienzusammenführung neu geregelt werden und in diesem Zusammenhang auch das Erfordernis des Sprachnachweises vor Einreise diskutiert und voraussichtlich auch gestrichen werden.