Wer in Deutschland Schutz sucht und ein Bleiberecht erhält, muss unsere verfassungsmäßige Ordnung und die Gesetze respektieren. Menschen, die schwere Straftaten begehen, müssen nach Verbüßung ihrer Strafe prioritär und zügig abgeschoben werden. Diesbezüglich haben wir bereits strengere Regeln eingeführt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 27.06.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.
Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 31.07.2025 von Sandra Khalatbari CDU
Wir als CDU Berlin stehen klar für den Rechtsstaat, für eine starke Polizei, für konsequente Strafverfolgung und für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Kriminalität – egal ob im Park, im Internet oder im Clan-Milieu.
Antwort 13.03.2024 von Dirk Stettner CDU
Der neue Senat hat sich außerdem darauf verständigt, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem folgende weitere Maßnahmen vorsieht: