Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.
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Wir als CDU Berlin stehen klar für den Rechtsstaat, für eine starke Polizei, für konsequente Strafverfolgung und für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Kriminalität – egal ob im Park, im Internet oder im Clan-Milieu.
Der neue Senat hat sich außerdem darauf verständigt, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem folgende weitere Maßnahmen vorsieht:
ie Straßenblockade der "Letzten Generation" spielten eine wesentliche Rolle, dort ist die Polizei entschlossen vorgegangen. Die Zahl der Einbrüche in Keller stieg um 46%, die in Wohnungen um 36%. Dort hat die Polizei noch etwas zu tun und entwickelt entsprechende Strategien.
atsächlich steigt die Kriminalität in Berlin nicht, obwohl die Bevölkerung wächst. Sie ruht schon seit Längerem bei jährlich etwa 520 000 erfassten Fällen, von denen etwas weniger als die Hälfte aufgeklärt wird.