Antwort 01.12.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Auf der MPK wurde nun vereinbart: die Entgegennahme des Asylantrags und die Anhörung sollen grundsätzlich in der Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden [...].
Auf der MPK wurde nun vereinbart: die Entgegennahme des Asylantrags und die Anhörung sollen grundsätzlich in der Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden [...].
Nein.
Das Konzept ist in der modernen Migrationsforschung längst überholt, mindestens aber strittig.
Gemäß § 55 Abs. 3 AsylG werden die Zeiten des erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahrens bei Asylberechtigten, Personen mit Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz im Einbürgerungsverfahren angerechnet.
Nach den aktuellen Plänen ist es weiterhin so, dass Sie als Fachkraft eingebürgert werden können, aber erst, wenn Sie nach Ihrer Duldungszeit eine ausreichend lange Zeit in Deutschland gelebt haben