Antwort 27.01.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Ich war immer der Auffassung, dass drei, maximal vier Kassen genügten.
Ich war immer der Auffassung, dass drei, maximal vier Kassen genügten.
Ich werde gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür kämpfen, dass diese Fragen in Zukunft gerecht gelöst werden.
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.