Rentner haben statt des Inflationsausgleichs eine Einmalzahlung von 300€ erhalten, da sie keine Arbeitnehmer mehr sind.
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Unabhängig davon, ist ein Inflationsausgleich für Rentner*innen nicht vorgesehen. Die Gründe dafür habe ich in anderen Antworten hier auf der Plattform erläutert.
Beim Inflationsausgleich hingegen handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
In der vorangegangenen Frage, auf die Sie sich beziehen, ist nicht von der Höhe der Rente, sondern vom Anspruch auf Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) die Rede. Das sind, wie in meiner Antwort auch beschrieben, zwei unterschiedliche Systeme.
Die Diäten der Bundestagsabgeordneten enthalten keinen Inflationsausgleich. Die Entlohnung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich am TVöD.
Tatsächlich prägen Senior*innen bzw. Rentner*innen das kulturelle Leben von Publikumsseite mehr denn je.