Beim Inflationsausgleich hingegen handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
In der vorangegangenen Frage, auf die Sie sich beziehen, ist nicht von der Höhe der Rente, sondern vom Anspruch auf Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) die Rede. Das sind, wie in meiner Antwort auch beschrieben, zwei unterschiedliche Systeme.
Die Diäten der Bundestagsabgeordneten enthalten keinen Inflationsausgleich. Die Entlohnung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich am TVöD.
Tatsächlich prägen Senior*innen bzw. Rentner*innen das kulturelle Leben von Publikumsseite mehr denn je.
Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt.
Meine Antwort auf Ihre Frage können Sie hier lesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/warum-haben-ruhestaendler-der-bundesagentur-fuer-arbeit-keinen-anspruch-auf-den-inflationsausgleich.