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(...) Obwohl das geltende Wahlrecht grundsätzlich von einer Mandatszahl von 598 Abgeordneten bei 299 Wahlkreisen ausgeht, besteht der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des Wahlergebnisses vom September 2017 aus 709 Abgeordneten (299 direkt, 410 über Listen gewählte Abgeordnete). Dies ergibt sich daraus, dass nach diversen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unser derzeit geltendes Wahlrecht einen vollumfänglichen Ausgleich von Mandaten nach dem Proportionalitätsprinzip vorsieht, um Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit zu begegnen. Trotzdem sollte das nicht zum Dauerzustand werden. (...)
(...) Die gesetzlich vorgesehene Sollgröße hingegen liegt bei 598 Mandaten. Damit sich das Parlament wieder an dieser Zahl annähert, ist unserer Meinung nach eine Wahlrechtsreform notwendig. (...)
(...) Um die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und intransparente Beeinflussung der Parteien einzudämmen fordert DIE LINKE das Verbot von Parteispenden durch Unternehmen und andere juristische Personen und eine Höchstgrenze für Spenden von Privatpersonen. (...)
(...) Dennoch stimme ich Ihnen zu, dass der Bundestag mit seiner Größe die Grenze der Arbeitsfähigkeit erreicht hat. Um eine Verkleinerung zu erreichen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man reduziert die Anzahl der Wahlkreise. (...)