Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
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Ich verspreche: Ich werde auch im nächsten Bundestag mit meiner ganzen Kraft für unsere Region und unser Land arbeiten.
Wir werden uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, bestehende Hürden abzubauen und Deutschen im Ausland die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern.
Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.
Sorgen um einen Wiedereinzug in den Bundestag mache ich mir keine.