Antwort 09.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Wir lassen derzeit alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen und, anhand der Empfehlung des Expertenrates, eine Entscheidungshilfe unterbreiten.
Wir lassen derzeit alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen und, anhand der Empfehlung des Expertenrates, eine Entscheidungshilfe unterbreiten.
Wir haben einen Expertenrat eingesetzt, welcher eine Empfehlung auf wissenschaftlicher Basis abgegeben hat.
In diesem Fall kann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
Das gesetzliche verankerte Werbeverbot für Anbauvereinigungen dient ebenfalls der Prävention.
Derzeit lassen wir alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen,