Antwort 08.02.2024 von Carmen Wegge SPD
vielen Dank für Ihre Frage. Es wird bereits jetzt von unserer Seite parallel zum Abschluss der ersten Säule an der zweiten Säule des CanG gearbeitet.
vielen Dank für Ihre Frage. Es wird bereits jetzt von unserer Seite parallel zum Abschluss der ersten Säule an der zweiten Säule des CanG gearbeitet.
Die Frage wurde beantwortet.
Derzeit ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2024 geplant, was erst nach Beschluss im Bundestag, Zustimmung im Bundesrat und der geleisteten Unterschrift des Bundespräsidenten dann auch Gültigkeit hat. Bis dahin haben wir die aktuell bestehende gesetzliche Realität.
Der Expertenrat hat, wie Sie sicherlich wissen, seine Empfehlung abgegeben.
Das Mitführen von Cannabis, das im Durchschnitt für 75 Joints reicht, bevorteilt Kleindealer