Antwort 14.11.2022 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Bei einer Weitergabe an Andere behält sich die Schweiz vor, ihr Veto einzulegen.
Bei einer Weitergabe an Andere behält sich die Schweiz vor, ihr Veto einzulegen.
Völkerrecht ist kein Zweiklassenrecht, deswegen hat sich Deutschland an der großen Mehrheit der von Ihnen aufgezählten Konflikte nicht beteiligt.
Wir haben neue Sanktion gegen das Regime und zentrale Akteure der Revolutionsgarden beschlossen und bringen die Lage im Iran vor den UN-Menschenrechtsrat.
die Frage des Umgangs mit dem so genannten „Atomdeal“ ist eine, die – soweit ich weiß – von unserer grünen Außenministerin Annalena Baerbock auch im europäischen Raum sowie mit europäischen Partnern weltweit diskutiert wird.