Wohl aber kennt sie (in Art. 49 des vierten Genfer Abkommens „über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“) das Verbot, dass die Besatzungsmacht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportiert oder umsiedelt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.10.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 27.06.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Zivilisten dürfen nicht als menschliche Schutzschilde benutzt werden. Die Besatzungsmacht darf auch keine Zivilisten aus dem eigenen Land in die besetzten Gebiete verschleppen oder verschicken.
Antwort 10.07.2024 von Rolf Mützenich SPD
Militärische Ziele sind darüber hinaus Kombattanten der gegnerischen Partei und Zivilpersonen, sofern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, weil sie dadurch ihren Schutz als Zivilpersonen verlieren.
Antwort 02.07.2024 von Stephan Pilsinger CSU
Da es sich nicht um meine Aussage handelte, bitte ich Sie sich direkt entweder via Email an alexander.dobrindt@bundestag.de oder über Abgeordnetenwatch an Herrn Dobrindt zu wenden.
Antwort ausstehend von Stefan Rouenhoff CDU
Antwort 26.06.2024 von Michael Roth SPD
Grundsätzlich ist es schwierig, die Rechtslage von 1999 mit der von 2024 zu vergleichen.