Wenn Menschen nicht arbeiten können, obwohl sie es gern würden, dann haben sie die Unterstützung des Sozialstaats selbstverständlich verdient. Menschen, die arbeiten können aber nicht wollen jedoch, sollten keine Leistungen des Sozialstaats bekommen.
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Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition enthält zum Thema pauschale Beihilfe keine Aussage, weshalb es nicht zu den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zählt
Wie bereits erläutert, sind Geflüchtete während des Asylverfahrens nicht regulär in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Stattdessen erhalten sie medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bitte fragen Sie bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort nach.
Wenn die Rentenbeziehenden nicht nur an der Lohnentwicklung teilhaben, sondern darüber hinaus noch einen Inflationsausgleich erhalten würden, müssten die Versicherten die damit verbundenen Mehrausgaben durch höhere Beiträge aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen.