Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die von Ihnen angesprochenen Regelungen zur ambulanten Psychotherapie werden derzeit intensiv diskutiert. Die Kritik von Fachverbänden, Patientinnen und Patienten sowie Ländern nehmen wir sehr ernst.
psychotherapeutische Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems, weshalb mögliche Auswirkungen auf die Praxen sowie die Patienten sehr sorgfältig geprüft werden müssen.
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Die vielfach diskutierte Honoraranpassung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.