(...) Es bedeutet nur, dass der Mieter dann darzulegen hat, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs verursacht worden ist. (...)
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(...) der Bund fördert den sozialen Wohnungsbau in 2020/2021 mit zwei Milliarden Euro und hat sich im Koalitionsvertrag erklärt, in der laufenden Legislaturperiode den Bau von 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheimen erreichen zu wollen, sowohl frei finanziert und öffentlich gefördert. Wir haben das Baukindergeld wieder eingeführt und wollen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Grundstücke an Kommunen zum Zweck der sozialen Wohnbauförderung verbilligt anbieten kann. (...)
(...) Auf Bundesebene haben wir im August dieses Jahres mit dem Wohn- und Mietenpaket der Regierungskoalition einen wichtigen Schritt gemacht. In dem Paket wurden eine Reihe von Maßnahmen zum besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern beschlossen. (...)
(...) Ebenso verhält es sich mit dem Mietendeckel. Er wird nicht für Neubauten gelten. (...)
(...) Der soziale Wohnungsbau wird mit zusätzlich zwei Milliarden Euro unterstützt. (...)