Antwort 16.09.2022 von Gerhard Hopp CSU
Abrisskosten können bereits im Rahmen der Gesamtkosten bei allen Neubauprogrammen der bayerischen Wohnraumförderung berücksichtigt werden.
Abrisskosten können bereits im Rahmen der Gesamtkosten bei allen Neubauprogrammen der bayerischen Wohnraumförderung berücksichtigt werden.
Sanierung vor Neubau
In der Praxis gestaltet sich dieses Konzept gerade in Ortskernen als schwierig umsetzbar, da hier zahlreiche Vorschriften einen Abriss von Bestandsgebäuden verhindern
Die SPD hat ihm übrigens dazu aufgefordert, den Förder-Stopp zu revidieren und dafür gesorgt, dass die städtische Förderbank Ergänzungsdarlehen vergibt.
Förderprogramme bietet die IfB in Hamburg an. Die Förderung wird nach Einkommen (nicht nach Alter) der AntragsstellerIn und für Alt- wie Neubauten ermöglicht.