
Antwort 25.08.2021 von Torsten Friedrichs dieBasis
Eine gezielte Verbreitung von Falschinformationen sollte strafrechtlich verfolgt und entsprechend vor Gericht geklärt werden.

Eine gezielte Verbreitung von Falschinformationen sollte strafrechtlich verfolgt und entsprechend vor Gericht geklärt werden.
Unabhängige Medien. Keine Politiker in Schlüsselpositionen.
Strafen bei Nichteinhaltung von Wahlversprechen? Interessantes Modell.
Die Gefahr von Desinformationskampagnen nehmen wir sehr ernst und haben zu ihrer Bekämpfung ausgearbeitete Pläne.
(...) Die Herausforderung besteht nun darin, dieser Verantwortung gerecht zu werden und gleichzeitig das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit zu wahren. (...)