Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 28.11.2024 von Joe Weingarten SPD
Antwort 13.12.2024 von Rüdiger Lucassen AfD
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort 27.11.2024 von Josip Juratovic SPD
Gerade die dezentrale Energieversorgung der erneuerbaren Energien macht unser Energiesystem weitaus weniger zu Angriffszielen und damit auch weniger verwundbar, wie es gegenwärtig in der Ukraine zu sehen ist.
Antwort 25.11.2024 von Marko Winter AfD
Meines Wissens ist ein solches Schutzraumkonzept bzw. Aufbau solcher Kapazitäten eine Aufgabe des Bundes. Namentlich sollte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verantwortlich sein.
Antwort 28.11.2024 von Zoe Mayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jede Lockerung der Sanktionen würde möglicherweise den Eindruck erwecken, dass der Westen bereit ist, grundlegende Prinzipien zugunsten von Wirtschaftsinteressen aufzugeben.