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Saccharose und die derzeit meistverwendeten Isoglukose-Varianten, bei denen Glukose und Fruktose ungefähr zu gleichen Teilen vorliegen, besitzen bei Verwendung gleicher Mengen vergleichbare gesundheitliche Wirkungen
Anfang 2023 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen Entwurf zur Änderung der Vorschriften zum Mindesthaltbarkeitsdatum (im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1169) zugesendet. Dieser sieht vor, dass die Angabe „mindestens haltbar bis…“ den Hinweis „Oft länger gut“ als Ergänzung erhalten soll. Die Bundesregierung begrüßt diesen Vorschlag, setzt sich jedoch noch für weitere Verbesserungen ein.
Um die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen, Kaufentscheidung für qualitativ hochwertige und regionale Produkte weiter zu erleichtern und nachvollziehbarer zu gestalten, haben wir die Ausweitung der Herkunftskennzeichen für Fleisch (am 1. Februar 2024 in Kraft getreten) und die Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg gebracht.
Die vorliegenden Erkenntnisse zu der Frage, ob und inwieweit es sich auf den einzelnen Stufen der Lebensmittelwertschöpfungskette um ungerechtfertigte Preissteigerungen handelt, lassen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu.