Antwort 08.11.2022 von Christian Schreider SPD
Dabei gilt natürlich auch: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich und angemessen sind.
Dabei gilt natürlich auch: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich und angemessen sind.
Die Erfassung von Impfnebenwirkungen ist überaus wichtig, da Arzneimittelsicherheit gerade im Kontext der Corona-Impfstoffe entscheidend für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist.
Das Gesetz ist bis 31.12. befristet
Das Schutzkonzept für Herbst und Winter setzt in weitaus größerem Maße auf Eigenverantwortung, als es die Schutzkonzepte der alten Bundesregierung getan haben.
Mir ist bewusst, dass nach mehr als zwei Jahren Pandemie und der oft nicht nachvollziehbaren Pandemiepolitik der vergangenen Bundesregierung die Toleranzschwelle bei vielen Bürgerinnen und Bürgern erreicht ist.